Gesellschaft

Bitte Wartezeit einrechnen

Wer Besuch im Geraer Tierpark plant, muss einiges beachten

Erschienen am 07.05.2021

Die Wetterprognosen für das Wochenende sind vielversprechend. Wer einen Besuch im Geraer Tierpark plant, muss jedoch einiges beachten und aufgrund der aktuell gültigen Anforderungen auch mit Wartezeiten rechnen.

Bereits seit einigen Wochen müssen Besucher ein Kontaktnachverfolgungsformular ausfüllen, um Zutritt zum Tierpark zu erhalten. Dies kann vor Ort geschehen oder im Vorfeld online unter www.tierpark.gera.de. Dort kann das Formular heruntergeladen, ausgefüllt und am Eingang abgegeben werden.

Darüber hinaus müssen Besucher einen der folgenden drei Nachweise erbringen:

1) Der Besucher/die Besucherin ist getestet.

Hierbei ist zu beachten:
- Der Testnachweis ist für Kinder ab 6 Jahren notwendig.
- Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
- Dieser muss offiziell bescheinigt sein.
- Eine mobile Teststation ist am Eingang Martinsgrund vorhanden.

2) Der Besucher/die Besucherin gilt als genesen und wurde bereits positiv auf das Coronavirus getestet.

Hierfür wird benötigt:
- eine Bescheinigung über einen positiven PCR-Test oder
- der Quarantänebescheid oder
- ein ärztliches Attest
Das Dokument muss belegen, dass der positive PCR-Test mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter ist als 6 Monate.

3) Der Besucher/die Besucherin hat bereits den vollständigen Impfschutz.

Die ist zu belegen durch Vorlage
- des Impfausweises oder
- einer Impfbescheinigung
Die vollständige Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen.

„Um dies zu prüfen und zu kontrollieren, benötigen wir mehr Zeit, weshalb es zu Wartezeiten an den Eingängen des Tierparks kommen kann. Wir bitten alle Besucher um Verständnis und Geduld", so Konrad Nickschick, Umweltamtsleiter und zuständig für den Geraer Tierpark.

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