Gesellschaft

Corona-Warnstufe bleibt bestehen

Stadt Gera erlässt Allgemeinverfügung // Ab 11. Oktober gilt in vielen Bereichen die 3G-Regelung

Erschienen am 11.10.2021

Die Stadt Gera befindet sich weiterhin in der Corona-Warnstufe 1. Grund ist die zu hohe Auslastung der Intensivbetten im Freistaat, die zur Folge hat, dass seit dem 7. Oktober nahezu alle Thüringer Kommunen die 1. Warnstufe erreicht haben. Folglich erlässt die Stadt Gera eine Allgemeinverfügung, die ab dem 11. Oktober in Kraft tritt. Auch das Thüringer Gesundheitsministerium forderte die Stadt und die Landkreise jetzt auf, weitere Maßnahmen einzuleiten.

„Unser Ziel muss es nun sein, Ansteckungen in Größenordnungen zu vermeiden und gleichzeitig Veranstaltungen, Restaurant- und Schwimmbadbesuche sicher zu ermöglichen", begründet Julian Vonarb diesen Schritt. „Zudem sind Schulen, Kitas und der organisierte Sport bereits seit vergangenem Donnerstag verpflichtet, mehr Infektionsschutzmaßnahmen umzusetzen. Mit dieser Allgemeinverfügung schaffen wir auch mehr Einheitlichkeit."

Die wesentliche Maßnahme der Allgemeinverfügung der Stadt Gera ist, dass in einigen Bereichen die 3G-Regelung greift, also Zutritt nur für geimpfte, genesene und getestete Personen möglich ist. Es gilt:

- Zugang zu Innenräumen von Gaststätten, Hotels, Schwimmbädern, Freizeit- und Erlebnisbädern und Thermen, Saunen, Fitnessstudios und Sporthallen ist nur möglich für Menschen, die geimpft, genesen oder getestet sind (3G-Regel)
- Bei öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 100 Teilnehmenden gilt ebenfalls die 3G-Regel
- Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen müssen beim Gesundheitsamt angezeigt werden (10 Werktage vor der Veranstaltung)
- Bei Veranstaltungen muss jeder Person rechnerisch vier Quadratmeter Raumgröße zur Verfügung gestellt werden

Als Tests werden anerkannt:
- Offiziell bescheinigte Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden)
- PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden)
- Selbsttests vor Ort und unter Beobachtung

Kinder bis sechs Jahre ohne Symptome müssen nicht getestet werden. Als Nachweis gelten auch bescheinigte, in den Schulen durchgeführte Tests für Kinder bis 17 Jahre bzw. der Nachweis der Teilnahme an der regelmäßigen Testung (z.B. Testheft). In diesem Fall ist die regelmäßige Teilnahme an den Tests entscheidend und nicht der Zeitpunkt des zuletzt durchgeführten Tests (z.B. 24 Stunden).

Infektionsgeschehen sehr diffus
Die aktuellen Infektionsfälle treten in allen Altersgruppen auf, wobei ältere Personen ab 70 Jahre weniger betroffen sind. Die Ansteckungen sind nicht auf ein Ausbruchsgeschehen zurückzuführen, sondern betreffen verschiedene Stadtteile, unter anderem auch Schulen und Kindereinrichtungen.

Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 6. November 2021, kann jedoch vorzeitig aufgehoben werden, sollte sich das Infektionsgeschehen entspannen. Sie wird in einem Sonderamtsblatt am 8. Oktober 2021 veröffentlicht und kann unter www.gera.de/amtblatt nachgelesen werden.
Aktuelle Informationen zum Thema Corona sowie eine Übersicht zu den aktuellen Teststellen gibt es unter www.corona.gera.de.

Anzeige

Aktuelle Ausgabe

Neues Gera

Aktuelle Ausgabe

Neues Gera

Nr. 08-2024
vom 16. April

Aktuelle Ausgabe

Neues Gera

Neues Gera

Nr. 07-2024
vom 03. April