Gesellschaft

OB ruft Notlage für Gera aus

Stadtratssitzung am 8. Dezember findet nicht statt

Erschienen am 03.12.2021

Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage und der hohen Inzidenzen in der Stadt Gera, hat Oberbürgermeister Julian Vonarb formal die Notlage (i. S. d. § 36a Thüringer Gemeinde- und Landkreisverordnung) ausgerufen. Eine kommunale Notlage besteht dann, wenn es den Mitgliedern entscheidungsfähiger Gremien aufgrund einer außergewöhnlichen Situation nicht zumutbar ist, persönlich an den Sitzungen teilzunehmen. Diese ist laut § 34 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes bei Pandemien oder Epidemien durch die Entwicklung der derzeitigen Corona-Pandemie gegeben.


In der Folge wird die Stadtratssitzung am 8. Dezember 2021 abgesagt. Die Entscheidung fiel angesichts der bundesweiten Verschärfung der Corona-Regeln und des schnellen Anstiegs der Infektionen. Lag die Inzidenz in Gera beim Versand der Einladung bei 692,5, liegt der Wert heute, am 3. Dezember, bei 954,1. Auch das diffuse wie gleichzeitig anhaltende, sehr dynamische Infektionsgeschehen insbesondere in Kindertageseinrichtungen und Schulen bei gleichzeitiger Beachtung des ungefähren Altersdurchschnitts des Stadtrates von 55,7 Jahren wurde in die Risikoabwägung einbezogen.


Nach Feststellung der Notlage können Entscheidungen des obersten Gremiums der Stadt rechtsbindend auf alternativen Wegen getroffen werden. Eine Möglichkeit ist der Beschluss im Umlaufverfahren, also eine schriftliche Abstimmung. Hierfür ist es notwendig, dass vom Stadtratsvorsitzenden, einer Fraktion oder einem Viertel der Stadtratsmitglieder schriftlich der Antrag gestellt wird, die Beschlussfassung über die Angelegenheiten, die nicht bis zur nächsten Stadtratssitzung aufgeschoben werden können, im Umlaufverfahren zu fassen. Dem Oberbürgermeister liegen der Antrag der AFD sowie der gemeinsame Antrag von SPD, CDU, DIE LINKE und Bündnis90/Grünen vor, so dass im nächsten Schritt alle Stadtratsmitglieder über die Beschlussfassung im Umlaufverfahren sowie über den Fortbestand der Notlage abstimmen werden.


Sowohl der Haushalts- und Finanzausschuss am 6. Dezember als auch der Rechnungsprüfungs- und Vergabeausschuss am 7. Dezember finden digital statt.

 

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