Gesellschaft

Start der elektronischen Gerichtsakte

Einführung der E-Akte: Das i-Tüpfelchen einer modernen Justiz

Erschienen am 01.04.2021

Ab sofort werden beim Landgericht Gera die Gerichtsakten in Zivilverfahren erster Instanz sowie in Handelssachen elektronisch geführt. „Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt der Digitalisierung der Thüringer Justiz", sagt Justizminister Dirk Adams.
Die elektronische Aktenführung soll laut Gesetz spätestens ab 1. Januar 2026 bundesweit in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften für neue Verfahren verbindlich sein. Der heutige Start der sogenannten „eAkte" am Landgericht Gera ist für die Thüringer Justiz der zweite Schritt zur Erreichung des Gesetzesziels. Im Juni 2020 begann das Landgericht Meinigen als erstes mit der Einführung der elektronischen Aktenführung. „Am Landgericht Meiningen wurden erste wertvolle Erfahrungen bei der Arbeit mit der elektronischen Gerichtsakte gesammelt", betont Adams. „Und auch die Erfahrungen am Landgericht Gera, einem der beiden großen Landgerichte im Freistaat, werden wesentlich zur weiteren Planung beitragen. Die elektronische Aktenführung ist das i-Tüpfelchen einer modernen und effizient arbeitenden Justiz in Thüringen", so Adams weiter.
In Thüringen ist an insgesamt 43 Gerichten und fünf Staatsanwaltschaften die Aktenführung umzustellen. Dies betrifft etwa 3.000 Bedienstete in Wachtmeistereien und Geschäftsstellen, ebenso Rechtspfleger, bis hin zu den Richtern sowie Staatsanwälten. Neben einem erheblichen Schulungsaufwand sowie der Anpassung der technischen Ausstattung der Arbeitsplätze und der Sitzungssäle, ist die Einführung einer elektronischen Akte insbesondere durch eine Vielzahl von notwendigen rechtlichen und organisatorischen Änderungen geprägt.
Die Umstellung der Aktenführung wird, unter Auswertung der Erfahrungen, an den weiteren Gerichtsstandorten und für die weiteren Verfahrensarten sowie die anderen Gerichtsbarkeiten fortgesetzt werden.

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