Neue Gebührensatzung für Friedhöfe
Rentner steht mit Geldbörse in der Hand grübelnd vor einer Reihe offener Gräber. Foto: ChatGPT
Gera (NG). In der Stadtratssitzung am 1. Juli standen die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung auf der Tagesordnung. Während erstere keine Diskussionen erforderte, weil es sich überwiegend um redaktionelle Anpassungen und Reaktionen auf geänderte Gesetzeslagen handelte, wurde über die Kosten kontrovers debattiert.
Die Position der Stadt ist sehr eindeutig: Das Gesetz schreibt vor, daß die Betreibung kommunaler Friedhöfe kostendekkend sein muß, daß aber keine Überdeckung angestrebt, also kein Gewinn gemacht werden darf. Außerdem ist die Gebührensatzung aller vier Jahre auf Aktualität zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die letzte Anpassung erfolgte in Gera aber bereits 2018, die Änderungen im Jahre 2023 betrafen nur einzelne Positionen, für die neu Mehrwertsteuer durch die Stadt zu erheben war. (Nur hoheitliche Leistungen bleiben frei, alle anderen, am Markt auch anderweitig zu beziehenden Leistungen, müssen mit der Steuer belegt werden.)
Für die Gebührenkalkulation der Jahre 2026 bis 2029 wurde die Allevo Kommunalberatung beauftragt. Selten ist im Stadtrat eine so tiefgehende und nachvollziehbare Ausarbeitung zu Kosten und Wirtschaftlichkeit vorgelegt worden. Mit der Zuarbeit aus den städtischen Ämtern ist das Ergebnis zweifelsfrei korrekt. Auch der Anteil der Friedhöfe am kommunalen Erholungsgrün wurde herausgerechnet, weil dessen Erhaltung nicht über Friedhofsgebühren abgedeckt werden darf.
Laut Vorlage betrugen die Einnahmen 2025 1.123.798,98 Euro. Die prognostizierten Einnahmen ab 2026, dann kostendeckend, betragen 1.696.271,00 Euro. Die Kostensteigerung soll also pro Jahr 572.472,02 Euro betragen, eigentlich in dieser Höhe dem Bürger nicht zumutbar!
Es wird nicht alles teurer. Eine Erdreihengrabstätte kostete bisher 1.450 Euro, ab 2026 nur noch 1.130 Euro. Bei einem Erdreihengrab beträgt der Unterschied immerhin 320 Euro.
Viel teurer werden alle Leistungen, bei denen Mitarbeiter des Friedhofes gefordert sind. So steigen die Preise bei einer Erdreihengrabstätte von 700 auf 1.399 Euro, die Auflösung einer Erdwahlstätte kostet nunmehr 503,37 antatt 250 Euro, eine Urnenbeisetzung steigt von 115 auf 280,84 Euro.
Neu ist für Tierliebhaber, sich in einem gesonderten Grabfeld mit dem Tier gemeinsam bestatten zu lassen. Es gibt Partnergärtchen und das Areal für Baumgrabstätten steht kurz vor der Nutzung.
Verwaltung und Stadtrat haben sich verpflichtet, die Anpassung der Gebühren zeitnäher zu organisieren, damit so gewaltige Sprünge vermieden werden.
Dr. Harald Frank
-
Politik
Kassensturz - Kommunen vor dem Kollaps
Aufschwung macht Feierlaune - wie hier beim Höhlerfest 2025 vor dem Kultur- und Kongresszentrum. Foto: Jens Lohse
-
Politik
Dienst am Menschen!
Mein Freund Stephan Brandner, AfD-Bundestagsabgeordneter, wird mir mit Rat und Tat zur Seite stehen. Foto: Kerstin …