In Gera gehen die Zahlen runter
Die Bundesnotbremse tritt für Gera außer Kraft.
Die Bundesnotbremse tritt für Gera außer Kraft. Damit gelten nur noch die Regelungen der aktuellen Thüringer Verordnung. Die Schulen wechseln in die Phase Gelb II. Das bedeutet, dass die Grundschüler wieder vollzählig am Unterricht teilnehmen können. Bei allen anderen Schülern muss ein Mindestabstand gewährleistet werden, ansonsten gilt weiterhin der Wechselunterricht.
Sowohl der Einzelhandel als auch alle körpernahen Dienstleistungen können wieder Kunden empfangen. Es gilt weiterhin getestet, genesen, geimpft, die Kontaktnachverfolgung sowie das Tragen von Masken. Die Außengastronomie darf mit Termin öffnen. Weiterhin ist der Einzelunterricht an Musik- und Jugendkunstschulen wieder erlaubt. Der Außenbereich von Museen, Gedenkstätten, Burgen oder andere Sehenswürdigkeiten kann wieder besichtigt werden. Sowohl die Testpflicht im Tierpark als auch die nächtliche Ausgangsbeschränkungen entfallen.
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