Politik

Wer vertritt künftig die neuen Geraer Ortsteile?

Stadtverwaltung Gera informiert: Ortsteilbürgermeister und Mitglieder der Ortsteilräte werden in Debschwitz und Dürrenebersdorf und Langengrobsdorf am 26. September gewählt / ab 23. Juli können Wahlvorschläge abgegeben werden

Erschienen am 21.07.2021

 

Am 6. Mai 2021 beschloss der Stadtrat der Stadt Gera, dass es künftig zwei neue Ortsteile in der Stadt geben soll. Mittlerweile steht fest: Die Ortsteilbürgermeister sowie die Ortsteilräte von einerseits Debschwitz und andererseits Dürrenebersdorf und Langengrobsdorf sollen am 26. September 2021 gewählt werden. Im Amtsblatt der Stadt Gera vom 16. Juli 2021 ist dazu genau beschrieben, welche Straßenzüge zu welchem Stimmbezirk gehören.

In Debschwitz leben aktuell 10.545 Einwohner. Somit können hier neben dem Ortsteilbürgermeister noch zehn Mitglieder des Ortsteilrates gewählt werden. In Dürrenebersdorf und Langengrobsdorf sind 482 Einwohner gemeldet, somit bilden hier vier Mitglieder den neuen Ortsteilrat.

Zum Ortsteilbürgermeister kann nur gewählt werden, wer die Voraussetzungen gemäß § 26 Abs. 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit den §§ 1 und 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz erfüllt.

Die künftigen Ortsteilbürgermeister können entweder durch eine Partei oder Wählergruppe vorgeschlagen werden oder sie treten als Einzelbewerber zur Wahl an. Der Einzelbewerber sammelt die Unterstützungsunterschriften in seinem Ortsteil. In Debschwitz benötigt ein Kandidat mindestens 50 Unterschriften, in Dürrenebersdorf und Langengrobsdorf sind aufgrund der geringeren Einwohnerzahl mindestens 20 Unterschriften erforderlich. Die notwendigen Formulare können unter www.gera.de/wahlen heruntergeladen oder über den Wahlleiter der Stadt Gera (Adresse: Stadtverwaltung Gera, Rechtsamt, Kornmarkt 12, 07545 Gera) angefordert werden. Die Wahlvorschläge müssen bis zum 13. August 2021, 18:00 Uhr beim Wahlleiter der Stadt Gera, Norbert Gleinig, eingegangen sein.

In den Ortsteilrat gewählt werden kann jeder aus dem Ortsteil, der die Voraussetzungen erfüllt und der von einem Bürger aus dem Ortsteil dafür vorgeschlagen wird. Dies ist ab dem 23. Juli 2021 möglich. Wer der Meinung ist, dass ein Nachbar oder eine Nachbarin aus den genannten Ortsteilen als Mitglied des Ortsteilrats geeignet wäre, füllt das vorgesehene Formular aus und sendet es mit der Unterschrift und der Zustimmung des Vorgeschlagenen an: Stadtverwaltung Gera, Abteilung Stadtrat und Ortsteilräte, Kornmarkt 12, 07545 Gera. Das Formular ist zu finden im Amtsblatt vom 23. Juli 2021 oder unter www.gera.de/amtsblatt. Ab dem 23. Juli 2021 steht das Formular auch unter www.gera.de/wahlen als Download zur Verfügung. Die Wahlvorschläge müssen bis zum 13. August 2021, 18:00 Uhr in der Stadtverwaltung Gera, Rechtsamt, Kornmarkt 12, 07545 Gera, eingegangen sein. Welche Personen als Mitglieder der beiden Ortsteilräte dann am 26. September zur Wahl stehen, wird im Amtsblatt am 20. August 2021 veröffentlicht und kann auch auf der Homepage der Stadt Gera nachgelesen werden.

Die Stimmen der Ortsteilbürgermeister werden am Wahltag in den Wahllokalen ausgezählt. Die Mitglieder der Ortsteilräte werden erst am Montag, dem 27. September 2021 im Rathaussaal öffentlich ausgezählt. Sollte es mehrere Kandidaten für das Ehrenamt des Ortsteilbürgermeisters geben und keiner am Wahltag eine absolute Mehrheit erzielen können, wird es am Sonntag, dem 10. Oktober 2021, in den Stimmbezirken 51 bis 56 (Debschwitz) sowie im Stimmbezirk 95 (Dürrenebersdorf und Langengrobsdorf) zu einer Stichwahl kommen.

Für die Ausrichtung der Wahlen werden auch nach wie vor Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Wer Interesse an dieser spannenden Aufgabe hat, kann sich melden unter (0365) 838 1399 oder per E-Mail an wahlhelfer@gera.de

Alle weiteren wichtigen Informationen zu den Wahlen am 26. September 2021 finden Sie zudem unter www.gera.de/wahlen.

 

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