Gesellschaft

Vor Volkstrauertag und Totensonntag

Gedenken an Kriegstote, Gewaltopfer und die im letzten Jahr Verstorbenen

Erschienen am 11.11.2024| Jahrgang: NG 23/24

Gera (NG). An den beiden letzten Sonntagen vor dem Advent wird zunächst den Kriegstoten und Opfern von Gewalt (Volkstrauertag - 17. November)) und dann den im letzten Jahr Verstorbenen (Totensonntag - 24. November) besonders gedacht. Schön bepflanzte Gräber - egal ob aufwändig oder pflegeleicht oder entsprechend der Jahreszeiten - spenden den Hinterbliebenen Trost und helfen, die Trauer zu verarbeiten.
Und sie zeigen die Wertschätzung für die Verstorbenen. Besonders an den Totengedenktagen im November - den stillen Tagen - wird oft zusätzlich geschmückt. Wundervolle Gestecke, Kränze oder gebundene Sträuße bilden dann den Blickfang auf der Grabstätte. Naturmaterialien, gepaart mit dem einen oder anderen Farbtupfer und Kerzen, beleben das Friedhofsbild.
Die Vielfalt dabei ist groß. Während manche selbst kreativ werden, setzen andere auf das fachliche Können der Experten vor Ort, die in Friedhofs- und anderen Gärtnereien ihre Kreationen anbieten. Friedhofsgärtner verwandeln im Herbst so manche Ruhestätte in ein kleines Kunstwerk. Mit individuell gestaltetem Grabschmuck setzen sie dabei besondere Akzente.
Die zentrale Gedenkstunde zum Volkstrauertag findet jeweils im Deutschen Bundestag statt. Eine Rede und ein Wort des Bundespräsidenten in Anwesenheit des Bundeskanzlers, des Kabinetts und des Diplomatischen Corps sind üblich, ebenso die musikalische Gestaltung, das Spielen der Nationalhymne und des Liedes „Der gute Kamerad".
Angelehnt an die Form der zentralen Gedenkstunde werden in allen Bundesländern und den meisten Städten und Gemeinden ebenfalls Gedenkstunden mit Kranzniederlegungen durchgeführt. Öffentliche Veranstaltungen sind am Volkstrauertag stark eingeschränkt. Das Sprechen des Totengedenkens durch den Bundespräsidenten wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahr 1952 eingeführt.
Der Volkstrauertag wurde 1919 vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge als Gedenktag für die gefallenen deutschen Soldaten des Ersten Weltkriegs vorgeschlagen. Am 5. März 1922 fand die erste Gedenkstunde im Reichstag statt.
Der Volkstrauertag wurde erstmals am 1. März 1925 begangen. Am Vortag war der erste Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben. Am 10. Juni 1925 nahm der Reichstag formal den Antrag auf gesetzliche Erklärung des Sonntags Invocavit zum „Volkstrauertag für die im Weltkriege Gefallenen" an.
Der Totensonntag oder Ewigkeitssonntag ist in den evangelischen Kirchen in Deutschland und der Schweiz ein Gedenktag für die Verstorbenen. Er ist der letzte Sonntag im Kirchenjahr vor dem ersten Adventssonntag. Er kann – aufgrund der fixen Lage des vierten Adventssonntages vor dem 25. Dezember – nur auf Termine vom 20. bis zum 26. November fallen.
Seit der Entwicklung des Kirchenjahres im Mittelalter wurden mit den letzten Sonntagen des Kirchenjahres liturgische Lesungen zu den letzten Dingen verbunden. Während am drittletzten Sonntag das Thema „Tod" im Mittelpunkt steht, hat der vorletzte Sonntag die Thematik „(Jüngstes) Gericht" und der letzte „Ewiges Leben".
Traditionell thematisiert der letzte Sonntag im Kirchenjahr in besonderer Weise die Erwartung des Jüngsten Tages. Dazu gehört als Sonntagsevangelium das Gleichnis von den klugen und törichten Jungfrauen. Es bildet die Grundlage für das Wochenlied, den Choral von Philipp Nicolai „Wachet auf, ruft uns die Stimme" und die darauf aufbauende Bachkantate gleichen Namens.
König Friedrich Wilhelm III. von Preußen bestimmte durch Kabinettsorder vom 24. April und Verordnung vom 25. November 1816 für die evangelische Kirche in den preußischen Regionen jeweils den letzten Sonntag des Kirchenjahres, den letzten Sonntag vor dem 1. Advent, zum „allgemeinen Kirchenfest zur Erinnerung an die Verstorbenen". Der Totensonntag ist in allen deutschen Bundesländern besonders geschützt.

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