Was hat es mit der Grundsteuer auf sich?

So denkt sich wohl der hungrige Staat das „Aufkommen“ der Grundsteuer. Wie im Schlaraffenland. Grafik: P. Zalewski
Gera (NG). Es gab von der Bundesregierung das Versprechen, die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Anpassung der Berechnung der Grundsteuer „aufkommensneutral" zu gestalten. Das ist von vielen kommunalem Gremien und auch von unseren AfD-Fraktion als Ziel definiert worden.
Aufkommensneutral kann nur bedeuten, daß die Kommunen nicht bei dieser Gelegenheit zum Dieb werden und über die Festlegung neuer Hebesätze das Aufkommen der Steuer zur Sanierung der Haushalte erhöhen. In der Summe; das bedeutet, es kann sich nicht um eine Zusage für jeden Einzelnen handeln. Weil ja durch die Reform der Bewertungsgrundlagen gerade bisher bestehende „Ungleichheiten" („Ungerechtigkeiten") ausgebessert werden sollen.
Berechnung der Grundsteuer
Grundsätzlich berechnet sich die Grundsteuer aus drei Zahlen: Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz.
Der Wert des Grundbesitzes ergibt sich aus verschiedenen Faktoren. Zum einen über die Grundstücksfläche, der Art des Grundstückes und dem Alter des darauf errichteten Gebäudes. Zusätzlich wird auch die statistisch ermittelte Nettokaltmiete in die Kalkulation einbezogen.
Die Steuermesszahl beinhaltet zum einen den Ausgleich der Wertsteigerung, die im Vergleich zu den seit 1935 beziehungsweise 1964 nicht mehr aktualisierten Werten entstanden sind. Dabei können Senkungen von bis zu 1/10 der Steuermesszahl entstehen, bei Wohnungen der sozialen Wohnraumförderung können hier zusätzlich Abschläge bis 25 Prozent entstehen.
Für die durch die Finanzämter vorzunehmenden Bewertungen der einzelnen Grundstücke gibt es zentrale Vorgaben, die Länder können davon allerdings abweichen, sodaß es jetzt länderspezifische Regelungen gibt. Thüringen hat auf einen zusätzlichen Gestaltungsrahmen verzichtet. Den Kommunen bleibt nur die Festlegung der Hebesätze. Die zum Teil enormen Unterschiede zwischen Alt- und Neubewertung durch das Finanzamt können wir kommunal nicht ausgleichen, wir haben nur einen Hebesatz (unterschieden zwischen Kategorie A und B, also landwirtschaftlich genutzt).
Es sind viele Klagen anhängig, noch nicht alle Grundstücke wurden durch die Finanzämter bewertet, die Situation für die Stadt Gera ist noch nicht völlig klar. Nach jetziger Lage der Dinge hat die Stadt eine Minderung bei der Grundsteuer (ganz überwiegend aus Kategorie A) in Höhe von ca. 2,5 Millionen Euro. Der Stadtrat hat sich einstimmig dafür entschieden, alle Hebesätze unverändert zu lassen und im Frühjahr mit der Verwaltung alle Steuern und Abgaben, die den städtischen Haushalt betreffen und die Bürger belasten, auf den Prüfstand zu stellen. Ergebnis offen! Bis zum 30. Juni kann der Hebesatz für das laufende Jahr undf damit auch rückwirkend beschlossen werden.
Das Versprechen der Aufkommensneutralität würden wir erfüllen, wenn wir den Hebesatz so erhöhen, daß die jetzt fehlenden 2,5 Mio von den Bürgern insgesamt geordert würden. Das würde jeden mehr belasten, sowohl den, der nach der Reform eine niedrigere Bewertung erfahren hat, als auch den, der schon eine Mehrbelastung zu schlucken hat.
Nach jetziger Kenntnis wird die Belastung durch die Grundsteuer geringer für Industriegrundstücke und für ältere Wohngebäude (also auch für den großen Bestand der Wohnungsgesellschaften), höher wird die Belastung - zum Teil sehr erheblich - für neue Wohngebäude, insbesondere also EFH.
Das politische Ansinnen, „Gerechtigkeit" zu schaffen, bringt immer für einen Teil der Gesellschaft Nachteile. Ob das stets ausreichend bedacht wird, ist diskutabel.
In Grundsatzprogrammen der AfD steht, daß unsere Partei für die Abschaffung aller Substanzsteuern eintritt. Das BVG hat die Vermögenssteuer schon gekippt, die Grundsteuer wäre ein nächster Schritt, für den zu kämpfen sich lohnt. Anstelle immer wieder neue Ungerechtigkeiten und Sonderregelungen im Kampf um Gerechtigkeit und Gleichheit finden zu müssen, sollte der Zugriff des Staates in die Taschen der Bürger begrenzt bleiben.
Das können wir in Gera allein nicht ändern. Wie die Diskussionen und Entscheidungen im Stadtrat dann mehrheitlich ausgehen, bleibt abzuwarten.
Dr. Harald Frank
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