Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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07545 Gera/Thür.

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Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen, Zeitschriften und sonstigen Druckschriften
sowie Buchverkäufen:


Mit Erteilung des Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Preisliste und die Geschäftsbedingungen des Verlages an.
Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.


1. "Anzeigenauftrag" im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist ein
     Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen
     eines Werbetreibenden (Auftraggeber) in einer Druckschrift 
     zum Zweck der Verbreitung.
     Mit der Erteilung eines Anzeigen oder Beilagenauftrages anerkennt der
     Auftraggeber die Preisliste und die Geschäftsbedingungen des Verlages.

2. Anzeigen sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen.
    Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen
    eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen
    der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1
    genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw.
    der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge
    hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat,
    so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten,
    den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme
    entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten.
    Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im
    Risikobereich des Verlages beruht.

5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in
    bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen
    der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, 
    müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch kurz vor
    Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht
    auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt,
    ohne daß dies der ausdrückliche Vereinbarung bedarf.

6. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und
    nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen
    Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag
    mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.

7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen
    eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder
    der technischen Form nach einheitlichen und sachlich gerechtfertigten
    Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz oder
    behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung
    für den Verlag unzumutbar ist.
    Dies gilt für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern
    aufgegeben werden.
    Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage
    und deren Billigung bindend.
    Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines
    Bestandteiles der Druckschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten,
    werden nicht angenommen.
    Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

8. Bei allen Aufträgen haftet der Auftraggeber für Weiterungen und Schädigungen,
    die sich für den Verlag, insbesondere auf Grund presserechtlicher Vorschriften,
    aus dem Inhalt der Anzeige ergeben können.
    Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche
    Zulässigkeit der für die Inseration zur Verfügung gestellten Text-
    und Bildunterlagen.
    Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen,
    die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte,
    gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet,
    Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter
    beeinträchtigt werden.
    Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei
    Ansprüche gegen den Verlag zu.

9. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die
    geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht,
    wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird.
    Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent,
    die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung,
    die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht,
    zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifes.

10. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier 
      Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. 
      Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert
      der Verlag unverzüglich Ersatz an.
      Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar,
      sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich,
      so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
      Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität 
      im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

11. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, 
      unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige
      Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, 
      aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
      Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen
      oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber
      ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. 
      Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
      Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind
      -auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen;
      Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug
      sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das 
      für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt.
      Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers,
      seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. 
      Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen
      und Leistung von Schadenersatz; letztere auch für etwa nicht oder
      nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen.
      Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter 
      Eigenschaften bleibt unberührt.
      Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus
      auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen;
      in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für
      grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden
      bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt.
      Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln
      - innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von Rechnung
      und Beleg geltend gemacht werden.

12. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert.
      Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der
      zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen,
      die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist
      mitgeteilt werden.

13. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach der Art
      der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

14. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort,
      möglichst aber innerhalb 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt.
      Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen
      und auf der Rechnung vermerkten, vom Stellen der Rechnung an laufenden 
      Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist 
      oder Vorauszahlung vereinbart ist.
      Etwaiger Nachlaß für vorzeitige Zahlung wird nach der Preisliste gewährt.
      Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlaß erlischt, wenn er nicht innerhalb
      eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

15. Anzeigen, die zu ermäßigten Preisen disponiert werden,
      werden Werbungsmittlern nicht provisioniert.
      Amtliche Bekanntmachungen, Anzeigen von Wohlfahrtsverbänden und Vereinen,
      Anzeigen von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet
      werden Werbungsmittlern provisioniert,
      wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden.

16. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen
      auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft.

17. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von neun
      Prozentpunkten über dem Basissatz sowie Bearbeitungsgebühren in
      Höhe von 5,– Euro für jede Mahnung berechnet.
      Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des
      laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen
      Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
      Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers 
      ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenvertrages das
      Erscheinen weiterer Anzeigen, ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes
      Zahlungsziel, von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich
      offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

18. Der Verlag liefert auf Wunsch mit der Rechnung einen Anzeigenbeleg.
      Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden
      Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert.
      Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine
      rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung
      und Verbreitung der Anzeige.

19. Kosten für die Anfertigung druckfähiger Vorlagen sowie für vom
      Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen
      ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggebe zu tragen.

20. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und
      rechtzeitige Weitergabe die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an.
      Einschreibbriefe und Eilsendungen auf Chiffreanzeigen werden nur auf
      dem normalen Postweg weitergeleitet.
      Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden in der Regel zweimal auf dem
      Postweg zugestellt. Eingänge, die später als 3 Monate nach Erscheinen
      des Inserates den Verlag erreichen, bleiben ohne Berücksichtigung und
      werden vernichtet, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird.
      Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück,
      ohne dazu verpflichtet zu sein.

21. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den
      Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet
      drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
 
22. Der Ausschluß von Mitbewerbern ist nicht möglich.

23. Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung
      einer Anzeige berechnet der Verlag die entstandenen Kosten.

24. Vertragsabschluss
      Mit Absenden eines Bestell-Emails geben Sie eine verbindliche
      Bestellung der von Ihnen gewünschten Waren ab.
      Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt innerhalb
      von 48 Stunden nach dem Absenden.
      Der Kaufvertrag kommt nicht mit der Auftragsbestätigung,
      sondern erst mit dem Versenden der Auslieferungsbestätigung
      oder mit der Lieferung der Waren zustande.
      Mit dem Absenden der Bestellung erklärt der Kunde,
      von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangt zu haben.

25. Preise
      Für die Internet-Bestellung gelten die aufgeführten Preise
      am Tage der Bestellung.
      Für eventuelle Irrtümer oder Druckfehler übernehmen 
      wir keine Haftung.
      Die gültige Mehrwertsteuer ist in den angegebenen Preisen enthalten.
      Erstbestellungen erhalten Sie gegen Vorkasse, ab Zweitbestellung
      erfolgt die Lieferung gegen Rechnung.
      Die Versandkosten innerhalb und außerhalb Deutschlands werden
      Ihnen in der Auftragsbestätigung mitgeteilt
      oder können vorher erfragt werden.
 
26. Lieferbedingungen
     Die Bestellung wird innerhalb von 7 Werktagen ausgeliefert.
     Waren, die für den Kunden extra angefertigt werden müssen,
     können eine abweichende Lieferfrist aufweisen.
     Die Lieferzeit bei Zahlung per Vorkasse richtet sich nach dem Eingang
     des Geldes auf unserem Konto.
     Unsere Bankverbindung wird in der Bestätigungsmail mitgeteilt.
     Rückständige Ware wird schnellstmöglich nachgeliefert.
     Gelieferte Artikel können in Ausführung, Farbe und Größe geringfügig
     von den Angaben in der Artikelbeschreibung abweichen.
     Angaben zu Lieferzeiten sind unverbindlich.

27. Widerruf
      Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen
      ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder
      – wenn dem Kunden die Sache vor Fristablauf überlassen wird –
      auch durch Rücksendung der Sache widerrufen.
      Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,
      jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger
      (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger
      Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung)
      und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß
      Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie
      unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung
      mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
      Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
      des Widerrufs oder der Sache.
     
      Der Widerruf ist zu richten an:
      Verlag Dr. Frank GmbH, Ludwig-Jahn-Straße 2, 07545 Gera,
      E-mail: info@verlag-frank.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen
(z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde uns die empfangene
Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise
nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren
beziehungsweise herausgeben, muß der Kunde uns insoweit Wertersatz
leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene
Nutzungen muß der Kunde Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen
oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache
zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der
Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und
der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der
jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.
Der Kunde hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen,
wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der
Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht
übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache
zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine
vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die
Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige
Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung
von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner
Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung.

28. Eigentumsvorbehalt
      Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

29. Datenschutz
      Die Kundendaten werden in unserer Datenbank gespeichert.
      Die Informationen werden vertraulich behandelt.
      Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
      Sie haben die Möglichkeit, jederzeit und unentgeltlich Auskunft
      über die gespeicherten Daten zu erhalten.
      Auf Verlangen werden Ihre Daten gelöscht oder berichtigt.
      Sie sind für Zwecke der Werbung bzw. Markt- oder Meinungsforschung
      gesperrt.

30. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.
      Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des
      öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
      ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages.
      Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend
      gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten
      nach deren Wohnsitz.
      Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im
      Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber
      nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
      aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand
      der Sitz des Verlages bestimmt.

31. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
      wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
     

      Gültig ab 1. Januar 2016

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