Schutz von Rindern

Neue Allgemeinverfügung zum Schutz von Rindern vor dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) der Stadt Gera erlässt eine neue Allgemeinverfügung zum Schutz von Rindern vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV), die bis auf weiteres im gesamten Geraer Gebiet gilt. Dabei wurden grundlegende Regelungen von der bis Jahresende geltenden Allgemeinverfügung zum Bovinen Virusdiarrhoe-Virus aufgefasst und durch Neuerungen erweitert. Neben den bisherigen Regelungen, die seit 10. August 2021 galten, kommt unter anderem folgende Weisung hinzu: Trächtige Muttertiere dürfen nur in rinderhaltende Betriebe in Thüringen verbracht werden, wenn sie aus Beständen virenfreier Mitgliedsstaaten oder einer solchen Zone stammen, die den Status „frei von BVD" aufweisen. Außerdem dürfen diese Rinder nicht gegen das Bovinen Virusdiarrhoe-Virus geimpft sein.
Den vollständigen Inhalt der Allgemeinverfügung finden Sie auf der städtischen Homepage unter: https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=245853&_lang=de
Außerdem können alle Dokumente zu den Geschäftszeiten nach telefonischer Voranmeldung beim Veterinär- und Lebensmitteüberwachungsamt eingesehen werden.
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 9 bis 17 Uhr
Freitag: 9 bis 15 Uhr
Stadt Gera
Ordnungsamt
Abteilung Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Gagarinstraße 68
07545 Gera
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