Gesellschaft

Verflossene Gartenidylle

Dem schmucken Elster-Garten mit Swimmingpool in der Salzstraße haben die durch die Untere Wasserbehörde durchgesetzten gesetzlichen Vorgaben den Garaus gemacht. Foto: Jens Lohse

Erschienen am 23.08.2023| Jahrgang: NG 17/23

Von Jens Lohse Gera (NG). Carmen Krause ist sauer! Im Rahmen von Ortskontrollen Ende des Jahres 2020 hat die Untere Wasserbehörde der Stadt Gera festgestellt, dass hinter ihrem Grundstück in der Liebschwitzer Salzstraße mehrere bauliche Anlagen wie ein Pavillon, ein Swimmingpool und das Gestell einer Hollywood-Schaukel unerlaubt innerhalb des Gewässerrandstreifens der Weißen Elster errichtet wurden. Weil der Standort aufgrund der örtlichen Lage im Überschwemmungsgebiet des Flusses liegt, ist die Errichtung baulicher Anlagen, die den Wasserabfluss behindern und fortgeschwemmt werden können, gesetzlich untersagt. Der Gewässerrandstreifen beträgt innerhalb bebauter Ortsteile fünf Meter. Deshalb ordnete die Untere Wasserbehörde die Beseitigung der Anlagen an. 

„Ich bin in diesem Haus geboren. Noch nie hat sich jemand darüber aufgeregt, dass man hinterm Haus einen mobilen Pool aufstellt und sich das Leben schön macht. Wir haben schon manches Hochwasser miterlebt. Wenn es eng wurde, haben wir schon aus eigenem Interesse alles in Sicherheit gebracht. Bei uns ist noch nie etwas weggeschwommen", schimpft Carmen Krause. Die 69-Jährige fühlt sich ungleich behandelt. „Es gibt Nachbarn in der Straße, die haben erst vor kurzem ihre Parkplätze direkt am Wasser errichtet und Bienenkästen aufgestellt. Selbst wenn die einen Pachtvertrag haben, ist es am Ende dem Hochwasser doch egal, ob etwas mit oder ohne Pachtvertrag fortgeschwemmt wird", kann die Grundstückseigentümerin die Erklärung der Stadt nicht nachvollziehen. Laut Grundstücksgrenze kann sie ihr Haus in Richtung Ufer fast gar nicht mehr verlassen. Schon ein Schritt zur Tür heraus, ließe sie im Gewässerrandstreifen stehen. So ist die Gartenidylle mit Pool, Grillplatz und Schaukel dahin. Jetzt wuchert alles zu, sieht unordentlich aus. „Jahrelang haben wir alles in Schuss gehalten. Da war immer ein Zaun. Auch der muss jetzt weg, weil herausnehmbare Zäune angeblich eine Gefahr bei Hochwasser darstellen würden", erzählt Carmen Krause, die zum Glück noch über eine seperate Terasse in der ersten Etage ihres Hause verfügt. Sonst könnte sie sich gar nicht mehr raussetzen. Fast schon grotesk klingt dann die Tatsache, dass sich zugleich der öffentlich genutzte Fußweg vor dem Haus in der Salzstraße 64 im Eigentum von Carmen Krause befindet. Ein Austausch der Grundstücksflächen Fußweg und Gewässerrandstreifen im Sinne eines Interessenausgleiches wäre möglich. Anwälte sind eingeschaltet. Doch bis es so weit ist, bleibt erst einmal alles, wie es ist. Denn der Amtsschimmel sitzt bekanntlich am längeren Hebel.

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