Baumschutzsatzung überarbeiten
Diese Kirsche, ein Wildling, wurde gekappt, bevor der Stamm den dann kritischen Durchmesser erreichen konnte. Foto: privat
Gera (NG). Die in Gera bis zum heutigen Tag geltende Baumschutzsatzung datiert vom 5.5.2014. Danach ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchGes) aktualisiert worden und das Thüringer Gesetz zur Ausführung des BNatSchGes vom 30.7.2019 in Kraft getreten. Unsere städtische Baumschutzsatzung muss nicht nur dringend aktualisiert, sondern auch den Bedürfnissen unserer Zeit angepasst werden.
Ich bin der Meinung, dass sich auch die Einstellung unserer Bürger zu Natur- und Baumschutz seit 2014 geändert hat. Umwelt-, Arten- und Naturschutz sind für viele Menschen mehr als eine grüne ökologische Idee. Sie werden immer mehr zu einer Notwendigkeit. Die geltende Satzung bestraft mehr, als sie den Baumschutz fördert, z.B. sind die in unserer Geraer Baumschutzsatzung geforderten Ersatzpflanzungen nicht auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Eigentümer von Bäumen und Grundstücken abgestimmt.
Wer kann sich in Zukunft noch leisten „ bis zu einem Stammumfang von 75 cm als Ersatz einen gleichwertigen Laub- oder Obstbaum, in der Qualität als Hochstamm, dreimal verpflanzt mit Drahtballierung und einem Stammumfang von 14-16 cm oder einen Nadelbaum, in der Qualität: Solitär, viermal verpflanzt mit Drahtballierung, 175x200 BreitexHöhe in cm" zu setzen (Zitat aus unserer Baumschutzsatzung).
Oft gibt es dann noch Probleme mit dem Anwachsen auf den verschiedensten Böden, die nicht so optimal wie in den Baumschulen sind. Beispiel aus eigener Erfahrung: von drei Ersatzpflanzungen hat nur eine ideal überlebt. Die Ausgleichszahlung beträgt mittlerweile 330 Euro je Baum.
Nadelbäume auf privatem Grund sollten nicht unter Schutz gestellt werden. Die Tannen und Kiefern wurden oft in der Hausbauphase gepflanzt, sind zu mächtiger Größe herangewachsen und verschatten die kleinen Gärten und Häuser.
Genauso überfällig ist das Herausnehmen von Obstbäumen aus der Baumschutzsatzung.
Viele Baumbesitzer versuchen die gültige Baumschutzsatzung zu umgehen, indem sie Bäume kappen oder kurz vor Erreichen des geschützten Umfanges ganz entsorgen. Zurück bleibt oft ein Baumtorso ohne Zweige, ohne Rücksicht auf das natürliche Erscheinungsbild sowie die Sicherheit und Überlebenschance des Baumes.
Im Vorfeld unseres AfD-Antrages im Stadtrat habe ich viele andere Baumschutzsatzungen von Städten und Gemeinden gesichtet mit den unterschiedlichsten Ausführungen. Der Umfang des unter Schutz gestellten Baumes reicht z.B. von 30 cm in Erfurt bis zu 100 cm in Mühlhausen. Weiter variieren erheblich die unter Schutz gestellten Baumarten.
In Zeiten von Klimawandel und Artensterben muss es uns grundsätzlich darum gehen, Bäume in ihrer Gesundheit zu erhalten. Es ist sicher unbestritten, dass eine grüne Stadt mit vielen gesunden Bäumen die Lebensqualität der Einwohner entscheidend verbessert. Damit wir dieses Ziel erreichen, brauchen wir eine angepasste Baumschutzsatzung. Die Baumschutzsatzung sollte also unbedingt auf ihre Sinnhaftigkeit und praktikable Umsetzung von der Stadtverwaltung bis Ende 2023 überprüft werden.
Ich wünsche mir eine möglichst hohe Akzeptanz der neuen Baumschutzsatzung. Trotzdem wird es uns nicht gelingen, alle Ansichten darüber unter einen Nenner zu bringen. Anregungen, Meinungen, Denkanstöße und fundierte Artikel darüber, die in eine neue Baumschutzsatzung einfließen könnten, bitte an die Geschäftsstelle der AfD im Rathaus zu Händen Bettina Etzrodt senden.