Das letzte Hemd hat keine Taschen
Grabpreise 2022 im bundesweiten Vergleich
Gera (NG). Es sind immer wieder solche Entscheidungen, die getroffen werden müssen, aber keinen Spaß machen: Gebührenerhöhungen, Anhebung von Grund- und Gewerbesteuern, Ausdünnen kommunaler Leistungen. In der letzten Stadtratssitzung am 7. Dezember gab es mehrere solcher Entscheidungen, betroffen waren die Musikschule, die Sondernutzungen und eben auch die Friedhofsgebühren.
Klar ist, daß die kommunalen Leistungen finanziert werden müssen, in der Regel durch den Empfänger der Leistung. Auf dem Friedhof sind das meist die Nachkommen oder Freunde und Bekannte, aber in jedem Fall Bürger des Gemeinwesens, die auch über Steuern zur Finanzierung im Allgemeinen beitragen. Und ganz eindeutig sind der Friedhof und die damit zusammenhängenden Aufgaben Bestandteil der Daseinsvorsorge, wenn auch einer der letzten auf dem Lebensweg eines Menschen.
Der allgemeinen Teuerung kann sich die Stadt Gera nicht verschließen. Jede Leistung beruht auf einem Verzicht der Bürger und Geld kann nur einmal ausgegeben werden. So schmerzlich es für Betroffene ist, aber im städtischen Haushalt ist kein Spielraum für Wohltaten in Form von Kostenübernahmen oder Forderungsverzichten. Dieser Einsicht folgend, beschloss die Mehrheit im Stadtrat den Vorschlag der Verwaltung.
Zu einigen Details:
Tiefkühlzelle pro Kalendertag 18 Euro
Benutzung Leichenwaschraum 14 Euro
Benutzung Leichenwaschraum für rituelle Waschungen 50 Euro
Einäscherung Erwachsene einschl. Ascheurne 360 Euro
Einäscherung Kinder (bis zum vollendeten 7. Lebensjahr) einschl. Ascheurne 98 Euro
Urneneinstellung im Krematorium ab 30. Kalendertag nach Einäscherung pro Kalendertag 1,80 Euro
Die Gebühren für die Grabstätten bleiben unverändert: das Einzelgrab kostet 1.100 Euro, ein Reihengrab 850 Euro und eine Baumgrabstätte 1.700 Euro.
Eine Urnengemeinschaftsanlage für 15 Jahre, ohne Nutzungsrecht, Pflege durch Friedhofsverwaltung, anonym schlägt mit 700 Euro zu Buche. Es ist alles gründlich strukturiert:
„Ausgrabungen (Exhumierungen) jeweils ohne Sargkosten
Bei gerichtlich angeordneten Ausgrabungen von Verstorbenen wird eine Gebühr entsprechend der Gebührensätze nach 3.3.1. bis 3.3.4. berechnet, bei Liegezeiten unter 6 Jahren erhöhen sich die Gebühren um 50%."
Dazu kommen viele Details wie Nutzung der Kühlbereiche und der Trauerhalle, Gebühren für Urkunden und Urnenversand und auch eine „Friedhofsunterhaltungsgebühr".
Teurer wird hingegen die Einäscherung, und das, obwohl unser städtisches Krematorium in scharfem Wettbewerb mit privaten Anbietern in Ronneburg oder in Tschechien steht. Die Gebühren steigen von 205 Euro auf stolze 360 Euro. Ob die Stadt damit noch konkurrenzfähig ist bezweifelt nicht nur der Naulitzer Ortsbürgermeister. Bei schleichend schlechterer Auslastung des Krematoriums steht dann auch wieder die Sanierung der Ofenlinie zur Diskussion - es hängt immer alles zusammen und jede Entscheidung hat mehrere Dimensionen.
Und der nächste Wermutstropfen: Es ist nicht auszuschließen, daß auf alle Gebühren ab dem 1. Januar 2023 noch 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden müssen. Für die Stadt ein Durchlaufposten, für die Bürger aber eine ganz wesentliche Verteuerung.
Deshalb greift der Staat in das vorletzte Hemd.
Dr. Harald Frank