Politik

Insektenfreundliche Bewirtschaftung der Straßenränder

Petition für insektenfreundliche Bewirtschaftung der Straßenränder

Erschienen am 17.04.2023

Gera (NG). Der Thüringer Entomologenverband (TEV) und der NABU Thüringen begrüßen die Entscheidung des Petitionsausschusses des Thüringer Landtages, die die Landesregierung dazu auffordert Maßnahmen zu ergreifen, um die 4.000 Kilometer Bundes- und Landesstraßen im Freistaat zukünftig im Sinne des Insektenschutzes zu entwickeln. 

Der Thüringer Entomologenverband hat die Grundlage in Form einer Petition für diese Entscheidung geliefert. Ronald Bellstedt, der Vorsitzende des Thüringer Entomologenverbandes und Sprecher des Landesfachausschusses für Entomologie beim NABU Thüringen sagt: „Straßenränder müssen zu einem Biotopverbund für die Artenvielfalt ausgebaut werden. Wir können uns das alljährliche Zerhäckseln von Insekten und anderen Kleintieren an Straßenrändern nicht mehr leisten. Mitten in der Artenkrise gefährdet ein derartiges Verhalten nicht nur die Existenz vieler Tierarten, sondern auch die Existenz von uns Menschen. Die Bestäubungsleistung von Insekten ist enorm. Werden Tausende der Insekten weiterhin am Straßenrand zerkleinert, kann dies unter anderem zu erheblichen Ernteverlusten bei Kulturpflanzen führen." 

Gemeinsam konnten von TEV und NABU insgesamt 3.374 Unterschriften für die Petition gesammelt werden. „Das große öffentliche Interesse an der Petition zeigt, wie wichtig den Menschen dieses Thema ist", stellt Martin Schmidt, der Vorsitzende des NABU Thüringen fest. „Von der Landesregierung fordern wir jetzt schnelles Handeln und eine Beauftragung der zuständigen Behörden, die in der Petition vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen." 

Die Insektenfachleute schlugen in der Petition Maßnahmen vor, wie Straßenränder in Zeiten des Artensterbens sorgsamer gepflegt und entwickelt werden können. Dazu sollen zum Beispiel Straßengräben und Straßenböschungen außerhalb von Ortschaften, die mehrmals im Jahr gepflegt werden müssen, lediglich in einer Breite von maximal nur noch einem Meter gemäht werden. Was sonst außerhalb dieses Streifens mitgemäht wurde, sollte lediglich noch alle zwei Jahre örtlich versetzt nach dem Ende der Vegetationsperiode, am besten im September, gepflegt werden. Zudem ist es sinnvoll, das Straßenbegleitgrün mit regionaltypischem, einheimischem Saatgut von Blühpflanzen anzureichern, damit sich dauerhaft Blühstreifen entwickeln können.

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