Gesellschaft

Geimpfte und Genesene erhalten Vorteile

Laut neuer Thüringer Verordnung müssen genesene und geimpfte Menschen ab 6. Mai keinen negativen Schnelltest mehr vorlegen

Erschienen am 05.05.2021

Am Donnerstag, 6. Mai, tritt die Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung in Kraft. Diese regelt unter anderem, dass geimpfte und genesene Personen mit Menschen gleichgestellt werden, die einen aktuellen negativen Schnelltest vorweisen müssen. Beispielsweise beim Besuch des Frisörs oder des Geraer Tierparks. Für Geimpfte und Genesene reicht demzufolge der Nachweis, dass sie


a) vollständig geimpft wurden und die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt
b) genesen sind und ihr positiver PCR-Test mindestens 28 Tage, maximal jedoch sechs Monate zurück liegt


Den Nachweis, dass man als genesen im Sinne der genannten Regelungen gilt, wird vom Gesundheitsamt den Geraer Bürgerinnen und Bürger, bei denen seit 4. November 2020 eine Infektion mit dem Coronavirus mittels PCR-Test festgestellt worden ist, in der kommenden Woche in Form einer Bescheinigung zugeschickt. Übergangsweise, denn die Verordnung gilt bereits ab morgen, soll auch der Quarantänebescheid von positiv getesteten Personen als Nachweis gelten. Außerdem zählen die Vorlage des Labor-Befundes oder ein ärztliches Attest.


Bisher sind die Möglichkeiten, Dienstleistungen oder Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen aufgrund der hohen Geraer Inzidenz begrenzt. Der Tierpark darf besucht werden, ebenso können vereinzelte körpernahe Dienstleistungen beim Frisör oder bei der Fußpflege in Anspruch genommen werden. Sobald die 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 150 fällt, ist Terminshopping wieder möglich.


Aktuell liegt die Inzidenz in der Stadt Gera bei 266,31. Mit Stand 5. Mai 2021 gibt es 34 Neuinfektionen zum Vortag.

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