Politik

Großer Bahnhof für die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung

Yves Berlinghoff hält eine fulminante Rede, die von seinen Anhängern mit Begeisterung und Applaus quittiert wurde. Foto: privat

Erschienen am 14.05.2024

Gera (NG). Die ablehnenden Entscheidungen des Wahlausschusses vom 22. April wurde von den Kandidaten Alexander Tenneberg und Yves Berlinghoff nicht akzeptiert. Die erwarteten Einsprüche gingen beim Wahlleiter, dem Leiter des Rechtsamtes der Stadt Gera, Alexander Streibhardt ein. Das Interesse war groß, immerhin ging es nicht nur um die Liste der Kandidaten für die Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt, sondern auch um grundsätzliche Fragen des passiven Wahlrechtes. Der konkreten Ausrollung des Problems folgten fast 50 Personen, geduldig und gespannt - letztlich überrascht über die jähe Wendung und erleichtert, daß demokratische Entscheidungen nicht durch eine Vorfeldorganisation verhindert wurden.
Der Wahlleiter wiederholte anfangs seine bekannten Bedenken, die sich aus einer Befragung beim Thüringer Verfassungsschutz speisten. Auf mehrfache Anfrage konnte keine Antwort erreicht werden, wer aus der Verwaltung für den Informationsaustausch zum VS verantwortlich war. Patt.
Punkt für Berlinghoff: Im Gesetz ist vorgeschrieben, daß bei Unstimmigkeiten in der Bewerbung unverzüglich der Kandidat zu informieren ist und Nachbesserung ermöglicht werden muß. Dies wurde nach Vortrag der beidenseitigen Ansichten und Argumente offensichtlich nicht eingehalten.
(Anmerkung: In der Sitzung am 22. April erfuhren die Mitglieder des Wahlausschusses erst in der Sitzung von den Bedenken aus dem VS-Bericht. Man darf von ehrenamtlichen Beisitzern nicht erwarten, daß sie unvorbereitet Entscheidungen von dieser Tragweite zu treffen imstande sind. Deshalb vielleicht die nach außen unverständliche Gefolgschaft zu der Empfehlung des Wahlleiters und die einheitliche Ablehnung.)
Satz und Sieg für Yves Berlinghoff durch eine sehr emotionale und fulminante Rede, in die Teile des Plädoyers seines Rechtsanwaltes eingeflossen waren. Mehrfach wiederholte er seine Aussage: „Ich stehe fest auf dem Boden des Grundgesetzes und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Noch nie wurde eine Strafe gegen mich verhängt. Ich arbeite als Pfleger, bin Vertrauensmann in der Gewerkschaft und vierfacher Vater. Ich halte alle Gesetze ein." Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe seien alle unberechtigt. Es sei gegen die Grundregeln der Demokratie, einem Mensch wie ihm das Recht auf eine Kandidatur zu entziehen.

Nach langer Sitzung mit Unterbrechungen eröffnete der Vorsitzende die letzte Runde.
„Gegen die Kandidatur von Herrn Berlinghoff habe ich nur ein Bauchgefühl. Das ist nicht ausreichend, um eine Kandidatur abzulehnen. Ich schlage deshalb dem Ausschuß vor, dem Antrag von Yves Berlinghoff zuzustimmen."
Jetzt lag der Ball im Feld der Ausschußmitglieder. Horst Seidel stimmte zu, Hartmut Straaß ent­hielt sich der Stimme, Ute Hausold und Ralf Hofmann stimmten gegen den Vorschlag des Vorsitzenden. Erneute Unterbrechung.
Dann verkündet Alexander Streibhardt das Ergebnis: Aufgrund der doppelten Wichtung der Stimme des Vorsitzenden bei einer unentschiedenen Lage ist der Antrag von Yves Berlinghoff zugelassen.

Bei der Wahl des Oberbürgermeisters treffen am 26. Mai also aufeinander: Wieland Altenkirch (AfD), Kurt Dannenberg (CDU), David Kaschta (Einzelbewerber), Yves Berlinghoff (Einzelbewerber) und Julian Vonarb (Einzelbewerber). Nach älteren und jüngeren Befragungen liegt der Amtsinhaber vorn, eine Stichwahl deutet sich klar an, mit der Europawahl am 9. Juni. Man muß aber feststellen, daß die letzte Befragung vor dem nunmehr vorliegenden Beschluß des Wahlausschusses erfolgte. Nur hartgesottene Optimisten konnten ihr Votum für Berlinghoff abgeben. Die Würfel sind jetzt neu gefallen. Es ist spannend. Für Wieland Altenkirch bleibt es sportlich, für den Bürger offen. Den Souverän schäbig zu entmachten, konnte in letzter Minute verhindert werden.
Alexander Tenneberg wurde erneut einstimmig abgelehnt. Seine Einlassungen zu Widersprüchen zwischen Wahlgesetz, Wahlordnung und DGVO überzeugten nicht.

Dr. Harald Frank

Anzeige

Aktuelle Ausgabe

Neues Gera

Aktuelle Ausgabe

Neues Gera

Nr. 15-2024
vom 24. Juli

Aktuelle Ausgabe

Neues Gera

Neues Gera

Nr. 14-2024
vom 10. Juli